Rechtsprechung
BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Fehlende Rechtswegerschöpfung hinsichtlich des Rechtswegs in der Hauptsache trotz Rechtswegerschöpfung im Eilrechtsschutzverfahren
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Anforderungen an die Darlegung zur Verletzung der Rechtsweggarantie; Das "Gebot effektiven Rechtsschutzes"
- Judicialis
BVerfGG § 93 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2
Erschöpfung des Rechtswegs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 13.11.2003 - S 9 KR 68/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2004 - L 16 B 106/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - L 16 B 106/03
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Der Grundsatz der Subsidiarität fordert aber, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 77, 381 ).Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ; 93, 1 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - L 16 B 106/03
Krankenversicherung
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
a) den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2004 - L 16 B 106/03 Kr ER -,.b) die einstweilige Anordnung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Januar 2004 - L 16 B 106/03 KR ER -.
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Da die Entscheidung über die Aufnahme eines Krankenhauses nicht ohne den Vergleich mit den Anträgen anderer Krankenhäuser getroffen werden kann, sind implizit auch diese Konkurrenten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ; 93, 1 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
(vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ; 93, 1 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ; 93, 1 ). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
(vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ). - BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Der Grundsatz der Subsidiarität fordert aber, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 77, 381 ). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und die einfach-rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ; 93, 1 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
Krankenversicherung
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31.03.2004 (Az: 1 BvR 651/04) hat das BVerfG die von der Klägerin eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Ausschöpfung des Rechtswegs (in der Hauptsache) nicht zur Entscheidung angenommen.